Kanzlei

Die Kanzlei

Willkommen auf der Homepage der Kanzlei RACZEK Rechtsanwälte.
Wir beraten und vertreten Sie vor allem im Sozialrecht, Zivilrecht sowie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, auf Deutsch, Polnisch, Englisch und Französisch.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:

Tel.: 040 – 285 78 282

Personen

Roman Raczek
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Natascha Jewan
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Sozialrecht

Mediatorin

Rechtsgebiete

Strafrecht

Im Rahmen des allgemeinen Strafrechts bildet die klassische Strafverteidigung den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir sind als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung durch das Gericht erfolgt, auch als Pflichtverteidiger tätig.

Wir verteidigen Sie in Ermittlungs- und Strafverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in allen Instanzen. Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens und in jeder Instanz hat die beschuldigte Person das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Selbstverständlich ist dabei, dass wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Sofern Sie in den Blickpunkt polizeilicher Ermittlungen geraten sind oder als Zeuge vorgeladen werden, sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten und auch vertreten lassen. Nur ein im Strafrecht bewanderter Rechtsanwalt ist in der Lage über die Einsicht in die Ermittlungsakte die Hintergründe eines gegen Sie gerichteten Verfahrens zu ergründen und nachvollziehen, eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln und entsprechenden Rat zu geben.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl im Rahmen einer Strafverteidigung als auch in Form einer Nebenklagevertretung und Vertretung in dem sog. Adhäsionsverfahren als Vertreter des Geschädigten.

Gerne übernehmen wir auch Ihre Verteidigung und Vertretung in strafprozessualen Berufungs- und Revisionsverfahren.

Sozialrecht

Die nahezu uferlosen Bereiche des Sozialrechts betreffen uns alle. Dabei verändert sich laufend die Perspektive, aus der wir das Sozialrecht betrachten: Mal fordern wir etwas als Versicherungsnehmer oder Leistungsempfänger, mal werden wir mit Bescheiden als versicherungspflichtige Personen konfrontiert und zu Zahlungen von Beiträgen aufgefordert.

Deutschland wird weltweit als sozialer Rechtsstaat gesehen. Doch der Sozialstaat ist teuer. In Zeiten der allgegenwärtigen Knappheit in den Staatskassen müssen immer öfter eigene Ansprüche unter Zuhilfenahme von Rechtsbeiständen durchgesetzt oder vorgeblich bestehende staatliche Forderungen abgewehrt werden.

Wir beraten Sie umfassend in Fragen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts. Sollten Sie beispielsweise Probleme mit Ihrer Krankenkasse oder anderen Trägern von Sozialleistungen (z.B. Jobcenter oder Sozialamt) haben, die Einrichtung einer Pflegestufe oder die Gewährung von anderen Leistungen begehren; wir stehen Ihnen mit langjährigen Erfahrungen unterstützend zur Seite, und zwar sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich.

Behörden regeln Angelegenheiten mit Bescheiden. Hiergegen ist Widerspruch bzw. Einspruch einzulegen, danach kann vor dem Gericht Klage erhoben werden. Neben diesem üblichen Verfahren kann es aber auch nötig werden, Ihre Rechte in einem Eilverfahren durchzusetzen. Hier ist schnelles Handeln gefordert!

Auf Bescheiden setzt die Behörde Ihnen eine Frist, achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass diese Fristen eingehalten werden, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu uns auf.

Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Unter dem Begriff des Allgemeinen Zivilrechts verstehen wir die Anliegen des täglichen Lebens. Wir beraten Sie daher beispielsweise bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, Problemen mit Versicherungen, der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Streitigkeiten mit den Nachbarn etc. Manchmal sind es nun mal die kleinen Dinge, die eine große persönliche Belastung darstellen.

Bei Bedarf bieten wir Ihnen ein Mediationsverfahren an. Viele Streitigkeiten lassen sich kostengünstig und weniger nervenaufreibend im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens unter der Hinzuziehung von Mediatoren bereinigen.

Kontakt

RACZEK RECHTSANWÄLTE

Elmenhorststrasse 7
22767 Hamburg

Tel.: 040 – 285 78 282
Fax: 040 – 285 78 284
E-Mail: mail@ra-raczek.de

Notfallrufnummer: 0177 33 16 55 9
24 Stunden am Tag – 7 Tage die Woche erreichbar

Impressum

Impressum und Datenschutz

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mail@ra-raczek.de
StNr.: 02/266/06734 (ersetzen durch eine Umst-ID)

Der Rechtsanwalt Roman Raczek und die Rechtsanwältin Natascha Jewan sind Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg,
20355 Hamburg, Valentinskamp 88, Tel.: +49403574410, Fax: +494035744141,
E-Mail: info@rechtsanwaltskammerhamburg.de

Die Rechtsanwaltskammer führt die Berufsaufsicht und ist zuständig für standesrechtliche Beschwerden.

Der Rechtsanwalt Roman Raczek und die Rechtsanwältin Natascha Jewan haben in Deutschland die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen. Rechtsanwalt Raczek hat in Deutschland die Berechtigung erworben, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu führen. Die Rechtsanwältin Natascha Jewan hat in Deutschland die Berechtigung erworben, die Bezeichnung “ Fachanwältin für Sozialrecht“ zu führen.

Für den Rechtsanwalt Roman Raczek und die Rechtsanwältin Natascha Jewan sind folgende standesrechtliche Regelungen bindend:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft.

Sämtliche Normen sind abrufbar über die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter http://www.brak.de/seiten/06.php (Fremdinhalt der BRAK bzw. der von dort weiterverbundenen Websites!)

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG und im Sinne der Pressegesetze:

Roman Raczek
Elmenhorststraße 7
22767 Hamburg
Tel.: +4940 28578282
Fax: +494028578284
mail@ra-raczek.de

§ 5 TMG, § 2 DL-InfoVO

Das Telemediengesetz (TMG) ersetzt seit dem 01.03.2007 das TDG. Die Informationspflichten, die vormals in § 6 TDG niedergelegt waren, sind inhaltsgleich (außer redaktionellen Änderungen) in § 5 TMG und darüber hinausgehend in § 2 DL-InfoVO geregelt. Diese Informationspflichten gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen.

Angaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoVO

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.

Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für den Rechtsanwalt Roman Raczek und für die Rechtsanwältin Natascha Jewan besteht eine Berufshaftplichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachenring 13, 30163 Hannover unter der Policennr.: 405 84 352638536 S, räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland.

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