Rechtsgebiete

Strafrecht

Im Rahmen des allgemeinen Strafrechts bildet die klassische Strafverteidigung den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir sind als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung durch das Gericht erfolgt, auch als Pflichtverteidiger tätig.

Wir verteidigen Sie in Ermittlungs- und Strafverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in allen Instanzen. Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens und in jeder Instanz hat die beschuldigte Person das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Selbstverständlich ist dabei, dass wir als Rechtsanwälte der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Sofern Sie in den Blickpunkt polizeilicher Ermittlungen geraten sind oder als Zeuge vorgeladen werden, sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten und auch vertreten lassen. Nur ein im Strafrecht bewanderter Rechtsanwalt ist in der Lage über die Einsicht in die Ermittlungsakte die Hintergründe eines gegen Sie gerichteten Verfahrens zu ergründen und nachvollziehen, eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln und entsprechenden Rat zu geben.

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl im Rahmen einer Strafverteidigung als auch in Form einer Nebenklagevertretung und Vertretung in dem sog. Adhäsionsverfahren als Vertreter des Geschädigten.

Gerne übernehmen wir auch Ihre Verteidigung und Vertretung in strafprozessualen Berufungs- und Revisionsverfahren.

Sozialrecht

Die nahezu uferlosen Bereiche des Sozialrechts betreffen uns alle. Dabei verändert sich laufend die Perspektive, aus der wir das Sozialrecht betrachten: Mal fordern wir etwas als Versicherungsnehmer oder Leistungsempfänger, mal werden wir mit Bescheiden als versicherungspflichtige Personen konfrontiert und zu Zahlungen von Beiträgen aufgefordert.

Deutschland wird weltweit als sozialer Rechtsstaat gesehen. Doch der Sozialstaat ist teuer. In Zeiten der allgegenwärtigen Knappheit in den Staatskassen müssen immer öfter eigene Ansprüche unter Zuhilfenahme von Rechtsbeiständen durchgesetzt oder vorgeblich bestehende staatliche Forderungen abgewehrt werden.

Wir beraten Sie umfassend in Fragen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts. Sollten Sie beispielsweise Probleme mit Ihrer Krankenkasse oder anderen Trägern von Sozialleistungen (z.B. Jobcenter oder Sozialamt) haben, die Einrichtung einer Pflegestufe oder die Gewährung von anderen Leistungen begehren; wir stehen Ihnen mit langjährigen Erfahrungen unterstützend zur Seite, und zwar sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich.

Behörden regeln Angelegenheiten mit Bescheiden. Hiergegen ist Widerspruch bzw. Einspruch einzulegen, danach kann vor dem Gericht Klage erhoben werden. Neben diesem üblichen Verfahren kann es aber auch nötig werden, Ihre Rechte in einem Eilverfahren durchzusetzen. Hier ist schnelles Handeln gefordert!

Auf Bescheiden setzt die Behörde Ihnen eine Frist, achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass diese Fristen eingehalten werden, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu uns auf.

Zivilrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Unter dem Begriff des Allgemeinen Zivilrechts verstehen wir die Anliegen des täglichen Lebens. Wir beraten Sie daher beispielsweise bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, Problemen mit Versicherungen, der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Streitigkeiten mit den Nachbarn etc. Manchmal sind es nun mal die kleinen Dinge, die eine große persönliche Belastung darstellen.

Bei Bedarf bieten wir Ihnen ein Mediationsverfahren an. Viele Streitigkeiten lassen sich kostengünstig und weniger nervenaufreibend im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens unter der Hinzuziehung von Mediatoren bereinigen.